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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 24. April 2026 · EPM Results

Geltung

Diese AGB gelten ergänzend zu individuell geschlossenen Verträgen, insbesondere zu Rahmenverträgen, Anlagen und – soweit einschlägig – Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung. Individuelle Regelungen des Rahmenvertrags und seiner Anlagen gehen diesen AGB vor.

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Geltungsbereich und Vertragsschluss

  • Diese AGB gelten für alle Angebote, Leistungen und Vertragsverhältnisse zwischen dem Auftragnehmer und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
  • Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
  • Ein Vertrag kommt durch Unterzeichnung eines Vertragsdokuments, schriftliche Bestätigung, Annahme eines Angebots oder tatsächliche Leistungsaufnahme zustande.
  • Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen sind der Rahmenvertrag, die Anlage A sowie ergänzend diese AGB.
2

Leistungen und Vertragscharakter

  • Der Auftragnehmer erbringt Marketing-, Beratungs-, Content-, Web-, Performance-, Automatisierungs- und sonstige damit zusammenhängende Dienstleistungen.
  • Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, schuldet der Auftragnehmer die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
  • Ein bestimmtes Ergebnis, insbesondere Umsatz, Reichweite, Anzahl von Leads, Bewerbungen, Terminen oder Abschlüssen, wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
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Vergütung, Zahlungsfristen und externe Kosten

  • Soweit nicht individuell anders vereinbart, sind monatliche Vergütungen monatlich im Voraus fällig.
  • Einmalige Projekt-, Setup-, Onboarding-, Produktions- oder Implementierungsgebühren sind gesondert im Voraus fällig.
  • Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
  • Werbebudgets sowie sonstige externe Kosten – insbesondere für Domains, Hosting, Software, APIs, Plattformen, Druck, Telefonie, Kalender, CRM, Tracking, Dritttools, Stockmaterial oder vergleichbare Drittleistungen – sind nicht Bestandteil der Vergütung des Auftragnehmers, werden vom Kunden selbst und zusätzlich zur Vergütung getragen und sind von diesem unmittelbar oder nach gesonderter Weiterbelastung zu zahlen, sofern nichts Abweichendes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  • Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Werbebudgets oder sonstige externe Kosten aus eigenen Mitteln vorzufinanzieren, zu verauslagen oder dauerhaft zu übernehmen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
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Laufzeit, Verlängerung und Kündigung

  • Soweit im Rahmenvertrag oder in Anlage A keine abweichende Regelung ausdrücklich festgelegt ist, läuft die Vertragsbeziehung nach Ablauf der eingetragenen Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit weiter und kann ab diesem Zeitpunkt von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform ordentlich gekündigt werden.
  • Ordentliche Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.
  • Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5

Mitwirkungspflichten des Kunden

  • Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge, Ansprechpartner, Entscheidungen und Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
  • Dies umfasst insbesondere Zugänge zu Werbe-, Social-Media-, Domain-, Hosting-, Tracking-, CRM-, Analyse-, Telefonie-, Kalender-, Formular-, Lead- und sonstigen projektbezogenen Systemen.
  • Verzögerungen, Mehraufwand oder Leistungseinschränkungen aufgrund fehlender, verspäteter, unrichtiger oder unvollständiger Mitwirkung des Kunden gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.
  • Vereinbarte Vergütungsansprüche bleiben hiervon unberührt, soweit der Auftragnehmer die Verzögerung nicht zu vertreten hat.
  • Soweit erforderliche Mitwirkungshandlungen, Freigaben, Zugänge, Inhalte, Informationen, Entscheidungen oder technische Voraussetzungen des Kunden fehlen oder verspätet erbracht werden, ruhen Leistungs-, Liefer-, Umsetzungs- und Reaktionsfristen des Auftragnehmers für die Dauer der fehlenden Mitwirkung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit nach deren Nachholung.
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Freigaben, Inhalte und rechtliche Zulässigkeit

  • Soweit nicht individuell anders geregelt, gilt für vorab abgestimmte Standard- oder Serienformate eine widerrufliche Grundfreigabe als erteilt.
  • Der Kunde ist für die sachliche Richtigkeit, rechtliche Zulässigkeit sowie für erforderliche Rechte, Einwilligungen und Freigaben hinsichtlich der von ihm bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte verantwortlich.
  • Der Auftragnehmer schuldet keine Rechtsberatung und keine vollumfängliche rechtliche Prüfung kundenseitiger Inhalte oder Vorgaben.
  • Soweit der Auftragnehmer wegen kundenseitig bereitgestellter, freigegebener oder veranlasster Inhalte oder Datenverarbeitungen in Anspruch genommen wird, stellt der Kunde den Auftragnehmer von hieraus resultierenden Ansprüchen Dritter und angemessenen Rechtsverfolgungskosten frei, sofern der Auftragnehmer die Rechtsverletzung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig eigenständig verursacht hat.
7

Zusatzleistungen, Änderungswünsche und Nachträge

  • Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs gelten als Zusatzleistungen und werden nur nach gesonderter Beauftragung erbracht.
  • Änderungs- und Erweiterungswünsche können zu zusätzlicher Vergütung, geänderten Fristen und Prioritätsverschiebungen führen.
  • Der Auftragnehmer ist berechtigt, Zusatzleistungen nach Aufwand abzurechnen oder hierfür ein Nachtragsangebot zu unterbreiten.
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Zahlungsverzug, Leistungsverweigerung und Suspendierung

  • Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, ist der Auftragnehmer nach angemessener Mahnung berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise auszusetzen.
  • Dies umfasst insbesondere die Berechtigung, Kampagnen zu pausieren, Veröffentlichungen zurückzustellen, die weitere Betreuung auszusetzen, technische Arbeiten nicht fortzuführen sowie eigene Zugänge, Verknüpfungen oder Verwaltungsleistungen vorübergehend zu deaktivieren oder nicht weiter zu bedienen, soweit dem keine zwingenden Rechte des Kunden entgegenstehen.
  • Vertraglich vereinbarte Fristen, Optimierungs- oder Reaktionszeiten verlängern sich um die Dauer des Zahlungsverzugs zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
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Accounts, Systeme, Systemhoheit und Herausgabe

  • Soweit für die Leistungserbringung erforderlich, stellt der Kunde dem Auftragnehmer die erforderlichen Administrator-, Bearbeitungs- oder sonstigen Zugriffsrechte auf bestehende oder neu einzurichtende Systeme zur Verfügung.
  • Dies betrifft insbesondere Meta-, Google-, Business-Manager-, Domain-, Hosting-, Tracking-, CRM-, Analyse-, Formular-, Telefonie-, E-Mail- und sonstige projektbezogene Accounts.
  • Soweit Konten, Werbekonten, Domains oder sonstige Assets im Namen und auf Rechnung des Kunden geführt werden, verbleiben diese grundsätzlich beim Kunden.
  • Eigene Agenturkonten, Agenturstrukturen, interne Setups, Dashboards, Vorlagen, Frameworks, Skripte, Prompt-Bibliotheken, Automationen, SOPs, Kalkulationen, Rohdaten, offene Dateien, Quellmaterialien, nicht veröffentlichte Entwürfe sowie sonstiges internes Know-how des Auftragnehmers verbleiben beim Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  • Der Auftragnehmer ist berechtigt, allgemeine, nicht kundenspezifische Methoden, Strukturen, Templates, Frameworks, Prozesse, abstrakte Learnings und allgemeines Know-how auch nach Durchführung des Auftrags weiterzuverwenden, sofern hierbei keine vertraulichen Informationen des Kunden offengelegt und keine personenbezogenen Daten oder individualisierbaren Kundendaten genutzt werden.
  • Bei Vertragsende werden dem Kunden die ihm zustehenden Zugangsdaten, Inhalte und Arbeitsergebnisse in dem vertraglich geschuldeten Umfang herausgegeben oder auf Wunsch in angemessener Weise zugänglich gemacht, sofern sämtliche offenen Forderungen vollständig beglichen sind.
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Nutzungsrechte

  • Nutzungsrechte an vertragsgemäß erstellten Arbeitsergebnissen gehen erst nach vollständiger Zahlung der jeweils betroffenen Vergütung auf den Kunden über, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.
  • Nicht umfasst sind insbesondere Rohdaten, offene Arbeitsdateien, editierbare Projektdateien, Quellcodes, interne Strategien, Vorlagen, Frameworks, Skripte, Automationen, Prompt-Strukturen, Recherchematerialien, Kalkulationen oder sonstiges internes Know-how des Auftragnehmers, sofern deren Herausgabe nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
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Referenznutzung

  • Der Auftragnehmer ist nur bei gesonderter Zustimmung des Kunden berechtigt, Name, Firma, Logo, allgemeine Projektbezeichnung sowie veröffentlichte Arbeitsergebnisse in angemessenem Umfang zu Referenzzwecken auf der Website, in Präsentationen, in Pitch-Unterlagen und in sozialen Medien zu verwenden.
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Vertraulichkeit, Transparenz und sensible Informationen

  • Beide Parteien verpflichten sich zu einer offenen, wahrheitsgemäßen und vollständigen projektbezogenen Kommunikation und dürfen einander keine für die Durchführung, Bewertung oder Abrechnung wesentlichen Informationen bewusst vorenthalten.
  • Vertraulich zu behandeln sind jedoch insbesondere Passwörter, Zugangsdaten, Kontoinformationen, sicherheitsrelevante Systemzugänge, nicht öffentliche interne technische Strukturen, personenbezogene Daten sowie ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnete Informationen.
  • Nicht als vertraulich im Sinne dieser Regelung gelten allgemein kommunizierbare Projektergebnisse, offene Rezensionen, öffentlich nutzbare Erfolgsaussagen des Kunden, allgemein beschreibbare Kampagnenergebnisse oder Leistungskennzahlen, soweit dadurch keine personenbezogenen Daten, Zugangsdaten, Sicherheitsinformationen oder ausdrücklich vertraulich gekennzeichnete Inhalte offengelegt werden.
  • Die Vertraulichkeitsregelung steht einer freiwilligen Weiterempfehlung des Kunden, einer offenen Kommunikation über Ergebnisse oder einer zulässigen Referenznutzung nach gesonderter Zustimmung nicht entgegen.
13

Datenschutz und Auftragsverarbeitung

  • Beide Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
  • Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt ergänzend eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV).
  • Der Kunde bleibt – soweit datenschutzrechtlich anwendbar – für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung in seinen Systemen verantwortlich, insbesondere hinsichtlich Kontaktformularen, Tracking, CRM, Remarketing, Bewerberdaten und Kommunikationsprozessen.
  • Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im vertraglich geregelten Umfang und nicht zu eigenen, von der Beauftragung unabhängigen Zwecken. Zulässig bleibt die Nutzung anonymisierter, aggregierter und nicht auf den Kunden oder einzelne Personen rückführbarer Erfahrungswerte zur allgemeinen Optimierung interner Prozesse und Methoden.
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Unterauftragsverarbeiter, Tools und Drittplattformen

  • Der Auftragnehmer ist berechtigt, Unterauftragnehmer, Freelancer und Drittanbieter einzusetzen, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich und rechtlich zulässig ist.
  • Der Auftragnehmer haftet nicht für die dauerhafte Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit oder unveränderte Fortführung von Drittplattformen, APIs, Werbenetzwerken, Hosting-Umgebungen, CMS-, CRM-, Tracking-, Telefonie-, Versand-, Automatisierungs- oder sonstigen Fremdsystemen, soweit diese außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen.
  • Der Auftragnehmer haftet ferner nicht für Sperrungen, Richtlinienänderungen, Reichweitenschwankungen, Kontoeinschränkungen, API-Änderungen, technische Störungen, Sicherheitsvorfälle oder Leistungseinschränkungen auf Seiten solcher Drittanbieter, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
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Haftung

  • Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe zwingender gesetzlicher Vorschriften.
  • Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  • Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  • Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, ausgebliebene wirtschaftliche Erfolge, Fehlentscheidungen des Kunden oder die rechtliche Zulässigkeit kundenseitig vorgegebener oder freigegebener Inhalte besteht nur im Rahmen der vorstehenden Absätze.
16

Schlussbestimmungen

  • Es gilt deutsches Recht.
  • Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
  • Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
  • Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.